Betreibungsregisterauszug
Das am stärksten eliminierende Dokument im Bewerbungsdossier
Worum geht es
Der Betreibungsregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das vom Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde ausgestellt wird. Er verzeichnet die laufenden Betreibungen und die nicht verjährten Verlustscheine, die gegen Sie registriert sind.
Es ist das einzige wirklich binäre Dokument im Dossier: leer oder nicht. Ein Auszug mit aktiven Betreibungen oder Verlustscheinen führt fast systematisch zur Ablehnung, selbst wenn der Rest des Dossiers einwandfrei ist.
Warum es wichtig ist
Für den Vermieter ist der Betreibungsauszug das erste geprüfte Dokument. Er zeigt, ob der Bewerber unbezahlte Schulden hat — ein direktes Signal für seine Fähigkeit, die Miete regelmässig zu bezahlen.
Ein leerer Auszug (keine Betreibungen, keine Verlustscheine) ist der erwartete Standard. Es ist das Minimum, damit das Dossier überhaupt geprüft wird.
Wie man ihn erhält
Wenden Sie sich an das Betreibungsamt Ihrer aktuellen Wohngemeinde. Die Kosten betragen CHF 17 (Genf, Neuenburg) bis CHF 18 (Waadt, Wallis, Freiburg, Bern) für einen offiziellen Auszug.
Die Online-Bestellung ist in den meisten Kantonen über das Kantonsportal möglich. Genf: ge.ch. Waadt: vd.ch. Bern: baka.dij.be.ch. Private Anbieter wie die Post (CHF 24.90) oder tilbago (CHF 22.90) bieten einen beschleunigten Service.
Die Frist variiert von einigen Tagen (Online-Bestellung) bis zu zwei Wochen (Post). Bestellen Sie Ihren Auszug zu Beginn Ihrer Suche — ein Dossier ohne Auszug wird systematisch aussortiert.
Verlustscheine verjähren 20 Jahre nach ihrer Ausstellung (Art. 149a SchKG). Sie können eine vorzeitige Löschung durch Begleichung der Schuld beantragen. Wenn Ihr Auszug nicht leer ist, klären Sie die Situation vor der Bewerbung oder seien Sie transparent gegenüber dem Vermieter.
Sonderfälle
Neuankömmling in der Schweiz
Ihr Auszug ist standardmässig leer — ausländische Betreibungen erscheinen nicht. Der Vermieter wird den anderen Dokumenten (Arbeitsvertrag, Einkommen) mehr Gewicht geben.
Kürzlicher Umzug
Der Auszug muss von Ihrer aktuellen Wohngemeinde stammen. Bei kürzlichem Umzug den Auszug bei der neuen Gemeinde bestellen — der alte wird nicht akzeptiert.
Was der Vermieter prüft
Andere Dokumente