Lohnabrechnungen
Der wichtigste Solvenznachweis nach dem Betreibungsauszug
Worum geht es
Die Lohnabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Monate belegen die regelmässigen Einkünfte des Bewerbers. Der Vermieter prüft den monatlichen Nettobetrag, den Arbeitgeber und die Einkommensstabilität.
Dieses Dokument ermöglicht die Berechnung des Miet-Einkommens-Verhältnisses — die ungeschriebene Schweizer Marktregel, wonach die Bruttomiete (Miete + Nebenkosten) ein Drittel des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen sollte.
Warum es wichtig ist
Das Miet-Einkommens-Verhältnis ist nach dem Betreibungsauszug das zweitwichtigste Auswahlkriterium. Ein Bewerber, dessen Miete mehr als 33% seines Nettoeinkommens ausmacht, gilt als finanziell instabil.
In der Praxis ist ein Verhältnis von 25% komfortabel, 30% akzeptabel, und über 33% wird das Dossier oft aussortiert — es sei denn, andere Elemente (Ersparnisse, Bürge) kompensieren.
Praktische Tipps
Geben Sie immer den Nettobetrag an, nicht den Bruttobetrag. Der Vermieter berechnet das Verhältnis auf Basis des Nettos nach Sozialabzügen (AHV/IV/ALV, BVG, ggf. Quellensteuer).
Bei einem Paar sind beide Lohnabrechnungen erforderlich. Die Berechnung erfolgt auf Basis des kombinierten Nettohaushaltseinkommens.
Boni, variable Provisionen und 13. Monatslohn werden in der Regel nicht in die Berechnung einbezogen. Nur das regelmässige Grundgehalt zählt.
Bei kürzlicher Gehaltserhöhung den neuen Vertrag oder Nachtrag beilegen — die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate könnten die aktuelle Situation nicht widerspiegeln.
Sonderfälle
Selbständigerwerbende
Legen Sie die letzten zwei Bilanzen, die letzte Steuererklärung und eine Bescheinigung Ihres Buchhalters vor. Manche Vermieter akzeptieren auch einen Handelsregisterauszug.
Studenten
Stipendienbescheinigung, Garantieerklärung eines Elternteils (mit dessen Lohnabrechnungen) oder Finanzierungsnachweis des Studiums.
Rentner
AHV/IV-Bescheinigung, Vorsorgeausweis (2. Säule) und allenfalls die letzte Steuerveranlagung.
Neue Anstellung
Wenn Sie noch keine 3 Monate Abrechnungen haben, ersetzt der unterschriebene Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe die fehlenden Abrechnungen.
Was der Vermieter prüft
Andere Dokumente