Ausweis und Aufenthaltsbewilligung
Das erste geprüfte Dokument — Identität und Aufenthaltsrecht
Worum geht es
Der Vermieter prüft die Identität des Bewerbers und sein Recht, in der Schweiz zu wohnen. Für Schweizer Bürger genügt eine Identitätskarte oder ein Reisepass. Für Ausländer ist die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, L, G, F oder N) erforderlich.
Der Typ der Aufenthaltsbewilligung beeinflusst die Wahrnehmung des Dossiers. Ein Ausweis C (Niederlassung, unbefristet) ist so beruhigend wie die Schweizer Staatsbürgerschaft. Ein Ausweis L (Kurzaufenthalt, max. 12 Monate) wirft die Frage der Aufenthaltsdauer im Verhältnis zur Mietvertragsdauer auf.
Warum es wichtig ist
Der Vermieter prüft die Übereinstimmung zwischen dem Namen auf dem Mietvertrag und dem Ausweisdokument. Er prüft auch die Gültigkeitsdauer — ein abgelaufener oder bald ablaufender Ausweis ist ein Warnsignal.
Es ist rechtswidrig, einen Bewerber aufgrund seiner Nationalität oder Herkunft abzulehnen (Art. 261bis StGB). Aber der Ausweistyp (der die Dauer und Stabilität des Aufenthalts widerspiegelt) ist ein legitimes Auswahlkriterium.
Aufenthaltsbewilligungen im Detail
Ausweis C (Niederlassung): unbefristete Dauer, ausgestellt nach 5-10 Jahren Aufenthalt. Keine Einschränkung für die Miete. Für den Vermieter so beruhigend wie die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Ausweis B (Aufenthalt): erneuerbar, Dauer 1-5 Jahre je nach Fall. Standard für ausländische Einwohner. Von der grossen Mehrheit der Vermieter ohne Vorbehalt akzeptiert.
Ausweis L (Kurzaufenthalt): max. 12 Monate, nicht automatisch erneuerbar. Kann bei Mietverträgen von einem Jahr oder mehr problematisch sein. Ein Arbeitgeberschreiben beilegen, das die Verlängerungsperspektive bestätigt.
Ausweis G (Grenzgänger): für Einwohner eines Nachbarlandes, die in der Schweiz arbeiten. Eingeschränktes Aufenthaltsrecht — Miete möglich, aber der Vermieter kann einen Wohnsitznachweis im Herkunftsland verlangen.
Ausweis F (vorläufige Aufnahme): temporärer Status, jährlich erneuerbar. Zugang zu Wohnraum möglich, aber schwieriger. Nach 5 Jahren Möglichkeit, einen Ausweis B zu beantragen.
Ausweis N (Asylbewerber): in Erwartung einer Entscheidung. Zugang zu privatem Wohnraum sehr eingeschränkt — die meisten Asylbewerber werden in Sammelunterkünften untergebracht.
Was der Vermieter prüft