Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäss Art. 28 DSGVO und dem Schweizer DSG — Letzte Aktualisierung: März 2026
Parteien
Die vorliegende Vereinbarung wird geschlossen zwischen dem Verantwortlichen (nachfolgend «der Kunde»), d.h. jeder natürlichen oder juristischen Person, die einen Nutzungsvertrag mit Lokdos abgeschlossen hat, und dem Auftragsverarbeiter, Jamal Naaser, Einzelunternehmer, wohnhaft Avenue de la Derborence 48, 1963 Vétroz, Wallis, Schweiz, erreichbar unter contact@lokdos.ch, Betreiber der Plattform Lokdos (lokdos.ch).
Artikel 1 — Gegenstand
Die vorliegende Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen Jamal Naaser als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform Lokdos verarbeitet.
Der Kunde als Verantwortlicher erhebt und verwaltet Mieterbewerbungen über die Plattform Lokdos. Jamal Naaser handelt ausschliesslich als technischer Dienstleister und übt keine Kontrolle über die Zwecke der Verarbeitung aus.
Artikel 2 — Art und Zweck der Verarbeitung
Im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet Jamal Naaser die folgenden Datenkategorien im Auftrag des Kunden:
Die Identitätsdaten der Bewerber umfassen Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Art der Aufenthaltsbewilligung. Die Kontaktdaten umfassen die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer. Die wirtschaftlichen Daten umfassen das monatliche Nettoeinkommen, die berufliche Situation und den Arbeitgeber. Die sensiblen Dokumente umfassen den Personalausweis, die Lohnabrechnungen, den Betreibungsregisterauszug, den Arbeitsvertrag und alle weiteren vom Bewerber hochgeladenen Dokumente. Die Navigationsdaten umfassen die IP-Adresse und technische Protokolle.
Diese Daten werden ausschliesslich für folgende Zwecke verarbeitet: den Empfang und die Speicherung von Mieterbewerbungen; den Versand transaktionaler E-Mails an die Bewerber (Einladung, Bestätigung, Erinnerungen); die Bereitstellung des Bewerbungsdossiers für den Kunden über das Lokdos-Dashboard; die Berechnung des Vollständigkeitsscores des Dossiers.
Artikel 3 — Dauer der Verarbeitung
Die vorliegende Vereinbarung tritt mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden in Kraft und bleibt während der gesamten Vertragsdauer gültig.
Die Daten der Bewerber werden sechs Monate ab dem Abschluss der betreffenden Anzeige aufbewahrt, es sei denn, der Bewerber stimmt ausdrücklich einer längeren Aufbewahrungsdauer zu. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisch gelöscht.
Bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden werden die Daten dreissig zusätzliche Tage aufbewahrt, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, eine Kopie zu exportieren, und anschliessend endgültig gelöscht.
Artikel 4 — Pflichten von Jamal Naaser als Auftragsverarbeiter
Jamal Naaser verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten, insbesondere in Bezug auf Datenübermittlungen in Drittländer.
Jamal Naaser gewährleistet, dass die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer angemessenen gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegen.
Jamal Naaser setzt die in Artikel 6 dieser Vereinbarung genannten geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen um.
Jamal Naaser beauftragt keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 5.
Jamal Naaser unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anträge auf Ausübung der Rechte betroffener Personen zu beantworten.
Jamal Naaser unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der Pflichten in Bezug auf die Datensicherheit, die Meldung von Datenschutzverletzungen und den Datenschutz durch Technikgestaltung.
Jamal Naaser löscht alle personenbezogenen Daten nach Beendigung der Dienstleistung gemäss den in Artikel 3 festgelegten Modalitäten.
Jamal Naaser stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der in diesem Artikel vorgesehenen Pflichten nachzuweisen.
Artikel 5 — Weitere Auftragsverarbeiter
Der Kunde genehmigt Jamal Naaser, die folgenden weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen, die alle in der Europäischen Union ansässig sind oder durch geeignete Standardvertragsklauseln abgedeckt werden:
| Auftragsverarbeiter | Funktion | Standort |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | Hosting der Anwendung | EU-Server |
| Resend Inc. | Versand transaktionaler E-Mails | EU-Server |
| Prisma Data Inc. | Datenbank | EU-Server |
| Stripe Inc. | Zahlungsabwicklung | EU-Server |
| Uploadthing | Speicherung hochgeladener Dokumente | EU-Server |
Jamal Naaser verpflichtet sich, diesen weiteren Auftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen wie die in dieser Vereinbarung vorgesehenen. Bei einem Verstoss eines weiteren Auftragsverarbeiters bleibt Jamal Naaser dem Kunden gegenüber vollumfänglich verantwortlich.
Jeder neue weitere Auftragsverarbeiter wird dem Kunden mit einer Frist von dreissig Tagen mitgeteilt, innerhalb derer der Kunde Einspruch erheben kann.
Artikel 6 — Sicherheitsmassnahmen
Jamal Naaser setzt die folgenden technischen und organisatorischen Massnahmen um, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten: Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung (HTTPS/TLS); Verschlüsselung der Daten im Ruhezustand in der Datenbank; sichere Authentifizierung mit Sitzungsverwaltung; Datenzugriff ausschliesslich durch autorisierte Benutzer der Kundenorganisation; Datenisolierung pro Organisation (Multi-Tenant-Architektur); regelmässige Datenbanksicherungen; Protokollierung der Zugriffe auf sensible Daten.
Artikel 7 — Datenschutzverletzung
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten verpflichtet sich Jamal Naaser, den Kunden innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Kenntnisnahme per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse zu benachrichtigen.
Die Benachrichtigung umfasst die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen, die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze sowie die ergriffenen oder geplanten Massnahmen zur Behebung der Verletzung.
Jamal Naaser wird den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) innerhalb von zweiundsiebzig Stunden gemäss dem Schweizer DSG benachrichtigen.
Artikel 8 — Rechte der betroffenen Personen
Wenn ein Bewerber seine Rechte ausüben möchte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit), informiert der Kunde Jamal Naaser. Jamal Naaser verpflichtet sich, innerhalb von fünf Werktagen technische Unterstützung zu leisten.
Anfragen, die direkt an Jamal Naaser über contact@lokdos.ch gerichtet werden, werden an den betreffenden Kunden weitergeleitet, es sei denn, die Anfrage betrifft Daten, die unter der ausschliesslichen Verantwortung von Jamal Naaser verarbeitet werden.
Artikel 9 — Datenübermittlung ausserhalb der EU
Jamal Naaser verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht in Länder zu übermitteln, die kein angemessenes Schutzniveau bieten, ohne den Kunden vorab zu informieren und ohne geeignete Garantien einzurichten (Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss).
Artikel 10 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020 und seinen Ausführungsverordnungen. Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegt der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von Siders, Wallis, Schweiz.
Artikel 11 — Annahme
Die vorliegende Vereinbarung gilt als vom Kunden angenommen mit der Registrierung auf der Plattform Lokdos und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jamal Naaser — lokdos.ch — contact@lokdos.ch