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Das Mietbewerbungsformular
konform mit dem Recht Ihres Kantons

Laden Sie kostenlos ein personalisierbares, rechtlich solides Bewerbungsformular herunter, angepasst an die spezifischen Regeln Ihres Kantons. Ohne Konto, ohne E-Mail.

Konform mit dem nDSGMit Ihrem Logo personalisierbarKostenloser PDF-Download

26 Kantone, 26 Regelungen

Wählen Sie Ihren Kanton

Jeder Kanton hat eigene Regeln für Mietbewerbungen. Wählen Sie Ihren Kanton für ein konformes Formular.

AargauAppenzell InnerrhodenAppenzell AusserrhodenBasel-LandschaftBasel-StadtBernFreiburgGenfGlarusGraubündenJuraLuzernNeuenburgNidwaldenObwaldenSt. GallenSchaffhausenSolothurnSchwyzThurgauTessinUriWaadtWallisZugZürich

Tippen Sie auf einen Kanton, um ihn auszuwählen

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Bundesrecht, kantonale Praxis

Jeder Kanton hat eigene Regeln

Das Obligationenrecht bildet den Bundesrahmen, doch die Praxis variiert erheblich von Kanton zu Kanton. Das falsche Formular kann Sie rechtlichen Risiken aussetzen.

Betreibungsauszug: überall zulässig, aber nicht zum gleichen Zeitpunkt

Im Wallis können Sie bereits bei der Bewerbung eine Kopie des Betreibungsauszugs verlangen. In Genf ist die Praxis restriktiver: Das Original wird in der Regel erst vom ausgewählten Bewerber verlangt. Der Unterschied ist fein, aber ein Fehler kann einen Verstoss gegen das nDSG darstellen.

Lohnabrechnungen und Ausweis: nicht im Bewerbungsstadium

Eine Kopie des Ausweises oder die letzten drei Lohnabrechnungen von allen Bewerbern zu verlangen, ist gängige Praxis — aber rechtlich anfechtbar. Der EDÖB empfiehlt, diese Dokumente dem vorausgewählten Bewerber vorzubehalten. Einige Westschweizer Kantone sind toleranter, die Deutschschweiz ist strenger.

Referenzeinholung: nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Den früheren Vermieter oder Arbeitgeber eines Bewerbers zu kontaktieren ist zulässig — aber nur wenn das Formular klar darauf hinweist, dass diese Kontaktdaten verwendet werden können. Im Wallis ist die Referenzeinholung den vorausgewählten Bewerbern vorbehalten. Andere Kantone erlauben sie breiter.

Schlichtungsbehörden: eine pro Kanton, manchmal mehrere

Das Wallis verfügt über eine einzige Schlichtungskommission für den ganzen Kanton (Sitz in Sitten). Waadt hat mehrere je nach Bezirk. Zürich funktioniert nach Kreisen. Die zuständige Behörde zu kennen ist bei einem Streit über das Auswahlverfahren unerlässlich.

Deshalb erstellt Lokdos ein spezifisches Formular pro Kanton — damit Sie konform sind, ohne jede rechtliche Feinheit kennen zu müssen.

Einfach und schnell

3 Schritte, 2 Minuten

1

Wählen Sie Ihren Kanton

Wählen Sie Ihren Kanton auf der Karte oder in der Liste. Das Formular wird automatisch an die geltenden Rechtsvorschriften angepasst.

2

Formular personalisieren

Fügen Sie den Namen Ihrer Verwaltung oder Ihren Eigentümernamen, Ihre Kontaktdaten und Ihr Logo hinzu, falls vorhanden. Alles ist optional.

3

PDF herunterladen

Ihr Formular ist fertig. Laden Sie es mit einem Klick herunter und verteilen Sie es an Ihre Bewerber. Kostenlos, ohne Konto, ohne Limit.

Sie sind Privateigentümer ohne Logo oder Briefkopf? Kein Problem — das Formular funktioniert perfekt nur mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten. Alle Personalisierungsfelder sind optional.

Inhalt des Formulars

Alles Nötige, nichts Überflüssiges

Das Lokdos-Formular folgt dem vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) empfohlenen 2-Stufen-Ansatz.

Identität des Bewerbers

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Kontakt. Art der Aufenthaltsbewilligung bei Ausländern.

Berufliche Situation

Beruf, Arbeitgeber, Vertragsart (unbefristet, befristet, selbständig). Nur für Mietvertragsunterzeichner.

Finanzielle Situation

Jahreseinkommen nach Kategorien, hängige Betreibungen, Verlustscheine. Betreibungsauszug empfohlen.

Nutzung der Wohnung

Anzahl Bewohner, Familiennutzung, Haustiere. Angepasst an die kantonalen Regeln.

Referenzen (optional)

Kontaktdaten des früheren Vermieters oder Arbeitgebers. Klar als optional gekennzeichnet mit Hinweis auf Kontaktaufnahme.

Datenschutzklausel

Obligatorische nDSG-Einwilligung: Zweck der Bearbeitung, keine Weitergabe an Dritte, Vernichtung nach Auswahl.

nDSG-konformEDÖB 2-Stufen-Ansatz

Jetzt digital

Dieses Formular, aber besser

Sie verteilen dieses Formular von Hand? Ihre Bewerber können es online mit Lokdos ausfüllen — Sie erhalten vollständige Dossiers, sortiert, ohne Neueingabe.

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  • Sie drucken und verteilen manuell
  • Sie erhalten Dossiers per E-Mail oder Post
  • Sie vergleichen Bewerber von Hand

Mit Lokdos

  • Der Bewerber füllt das Formular online aus
  • Sie erhalten das vollständige Dossier mit Dokumenten
  • Sie vergleichen auf einen Blick im Dashboard

Häufige Fragen

Welche Dokumente darf ein Vermieter von einem Mietbewerber verlangen?+
Im Bewerbungsstadium dürfen Sie Identität, berufliche Situation, Einkommen nach Kategorien und eine Erklärung zu hängigen Betreibungen verlangen. Sensible Dokumente (Ausweis, Lohnabrechnungen, Original-Betreibungsauszug) dürfen erst vom vorausgewählten Bewerber verlangt werden, gemäss den Empfehlungen des EDÖB. Genau diesem 2-Stufen-Ansatz folgt das Lokdos-Formular.
Ist das Mietbewerbungsformular in der Schweiz obligatorisch?+
Nein, kein Bundesgesetz schreibt ein Bewerbungsformular vor. Es wird jedoch dringend empfohlen: Es strukturiert die Informationserhebung, gewährleistet Gleichbehandlung und schützt Sie im Streitfall. Ein nDSG-konformes Formular zeigt, dass Sie das Verhältnismässigkeitsprinzip respektieren.
Darf man vom Bewerber einen Betreibungsauszug verlangen?+
Ja, aber Zeitpunkt und Form variieren. In den meisten Kantonen können Sie bereits bei der Bewerbung eine Kopie verlangen. Das Original ist in der Regel dem ausgewählten Bewerber vorbehalten. Kopien nicht berücksichtigter Bewerber müssen nach dem Verfahren vernichtet werden. Das Lokdos-Formular berücksichtigt diese Unterscheidung für jeden Kanton.
Ist das Formular wirklich kostenlos?+
Ja, vollständig kostenlos. Kein Konto erforderlich, keine E-Mail-Adresse, kein Download-Limit. Das PDF wird direkt in Ihrem Browser erstellt — nichts wird an einen Server gesendet.
Werden meine Daten irgendwo gespeichert?+
Nein. Logo, Name und Kontaktdaten bleiben in Ihrem Browser. Das PDF wird clientseitig generiert. Keine Daten werden übermittelt, gespeichert oder von Lokdos erfasst.
Was ist der Unterschied zwischen diesem Formular und dem Online-Formular von Lokdos?+
Das PDF-Formular ist ein Papierformular zum Ausdrucken und manuellen Verteilen. Das Online-Formular von Lokdos macht dasselbe digital: Der Bewerber füllt es online aus, fügt Dokumente bei, und Sie erhalten das vollständige Dossier in Ihrem Dashboard — sortiert, verglichen, ohne Neueingabe. Der Starter-Plan ist kostenlos.