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Kanton Basel-Stadt

Bewerbungsformular
nach Basler Recht

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Leerstandsquote 1,11 % — Mangelschwelle 1,8 % (MPVG)Pflichtformular seit 01.11.2018 (MPVG Art. 27)WRFG-Wohnraumschutz — zwei Schwellenwerte (1,8 % + 1,5 %)

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Vereinfachter Austausch

Kantonsrechtskonform

Papier oder online

Inhalt des Formulars

Was das Formular enthält

01

Stufe 1 — Bewerbung

Wird von allen Bewerbern verlangt

Identität5 Felder
Berufliche Situation3 Felder
Finanzielle Situation4 Felder
Nutzung der Wohnung3 Felder
Referenzen (fakultativ)3 Felder
Datenschutz2 Felder
Total20 Felder

02

Stufe 2 — Vorauswahl

Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber

Kopie Ausweis (Identitätskarte oder Bewilligung)
3 letzte Lohnabrechnungen
Original-Betreibungsauszug
Kontaktierte Referenzen (Vermieter / Arbeitgeber)

Vor Vertragsunterzeichnung

Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend

Quelle: MPVG Art. 27, WRFG, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025

Rechtsrahmen

Was man in Basel-Stadt fragen darf und was nicht

Zulässig

15
4Identität

Name, Vorname, Geburtsdatum

Grunddaten zur Identifikation

Adresse, Telefon, E-Mail

Kontaktdaten

Aufenthaltsbewilligung + Ablauf

Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen

Nationalität: Schweizer oder Ausländer

Kein genaues Land — die Bewilligung genügt

5Solvenz

Jahreseinkommen nach Kategorien

Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag

Beruf und Arbeitgeber

Nur für Vertragsunterzeichner

Betreibungsauszug

Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.

Verlustscheine

Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)

Hängige Betreibungen

Ja / Nein

3Wohnung

Anzahl Bewohner

Kündigung durch früheren Vermieter

Mit Begründung

Familienwohnung (Art. 266m OR)

Bestimmt das Familienrecht

2Lebensweise

Haustiere

Bei Hausordnung relevant

Musikinstrumente

Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)

1Referenzen

Früherer Vermieter / Arbeitgeber

Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich

Verboten

13
Zivilstand

Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)

Konfession / Religion

Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage

Genaue Nationalität (Land)

Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig

Heimatort

Diskriminierungspotenzial

Einkommen der Nicht-Unterzeichner

Nicht relevant für das Finanzrisiko

Aktuelle Miethöhe

Bundesrechtlich unzulässig (Überprüfung Anfangsmiete)

Aktuelle Mietdauer

Verboten

Leasing / Lohnabtretungen

Unvollständige Information

Ausweis (Bewerbungsphase)

Erst bei Vertragsabschluss zulässig

Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)

Nur für ausgewählte Bewerber

Steuererklärung

Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation

Strafregisterauszug

Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage

Versicherung durch Verwaltung auferlegt

Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)

Quellen: MPVG Art. 27, WRFG, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025

Besonderheiten

Was in Basel-Stadt besonders ist

01

Zwei Schwellenwerte

Basel-Stadt ist einzigartig in der Schweiz mit zwei unterschiedlichen Schwellenwerten: 1,8 % für die Formularpflicht (MPVG) und 1,5 % für den umfassenden Wohnraumschutz (WRFG). Bei einer Leerstandsquote von 1,11 % greifen beide Mechanismen gleichzeitig.

02

WRFG — umfassender Wohnraumschutz

Das Wohnraumfördergesetz (WRFG) bietet einen schweizweit einzigartigen Schutz: Zweckentfremdung, Luxussanierung und Abbruch von Wohnraum unterliegen einer Bewilligungspflicht. Der Schutz greift ab einer Leerstandsquote unter 1,5 % — strenger als die Formularpflicht.

03

Multifunktionale Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle Basel-Stadt (Grenzacherstrasse 62) ist für das gesamte Kantonsgebiet zuständig und deckt sowohl Miet- als auch Pachtstreitigkeiten ab. Im Stadtkanton gibt es nur eine einzige Anlaufstelle — kurze Wege, aber hohe Auslastung.

04

Spezielle Kündigungstermine

Basel-Stadt kennt besondere ortsübliche Kündigungstermine, die vom Standardtermin 31. Dezember abweichen. Vermieter und Mieter müssen die Basler Kündigungspraxis beachten — ein Verstoss kann zur Anfechtbarkeit der Kündigung führen.

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Mietmarkt

Basler Mietmarkt

Kantonale Leerstandsquote1,11 %
Mangelschwelle (MPVG)1,8 %
WRFG-Schwelle1,5 %
EinschätzungMangelmarkt — beide Schwellen unterschritten
TendenzAnhaltende Anspannung (Stadtkanton, wenig Bauland)

Wichtigste Gemeinden

Basel (207’515)Riehen (21’200)Bettingen (1’250)

Offizielle Kontakte

Referenzstellen in Basel-Stadt

Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten

Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel — 061 267 85 21

Mietstreitigkeiten, gesamtes Kantonsgebiet

Amt für Wohnraum

Basel

Wohnraumschutz und WRFG-Bewilligungen

Mieterverband Basel

Basel

Mietervertretung

HEV Basel-Stadt

Basel

Eigentümervertretung

PFPDT / EDÖB

edoeb.admin.ch

Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)