Bewerbungsformular
nach Basler Recht
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
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Vereinfachter Austausch
Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
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Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: MPVG Art. 27, WRFG, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025
Rechtsrahmen
Was man in Basel-Stadt fragen darf und was nicht
Zulässig
154Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
5Solvenz
Jahreseinkommen nach Kategorien
Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
3Wohnung
Anzahl Bewohner
Kündigung durch früheren Vermieter
Mit Begründung
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
2Lebensweise
Haustiere
Bei Hausordnung relevant
Musikinstrumente
Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)
1Referenzen
Früherer Vermieter / Arbeitgeber
Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich
Verboten
13Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Heimatort
Diskriminierungspotenzial
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Aktuelle Miethöhe
Bundesrechtlich unzulässig (Überprüfung Anfangsmiete)
Aktuelle Mietdauer
Verboten
Leasing / Lohnabtretungen
Unvollständige Information
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Versicherung durch Verwaltung auferlegt
Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)
Quellen: MPVG Art. 27, WRFG, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025
Besonderheiten
Was in Basel-Stadt besonders ist
Zwei Schwellenwerte
Basel-Stadt ist einzigartig in der Schweiz mit zwei unterschiedlichen Schwellenwerten: 1,8 % für die Formularpflicht (MPVG) und 1,5 % für den umfassenden Wohnraumschutz (WRFG). Bei einer Leerstandsquote von 1,11 % greifen beide Mechanismen gleichzeitig.
WRFG — umfassender Wohnraumschutz
Das Wohnraumfördergesetz (WRFG) bietet einen schweizweit einzigartigen Schutz: Zweckentfremdung, Luxussanierung und Abbruch von Wohnraum unterliegen einer Bewilligungspflicht. Der Schutz greift ab einer Leerstandsquote unter 1,5 % — strenger als die Formularpflicht.
Multifunktionale Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle Basel-Stadt (Grenzacherstrasse 62) ist für das gesamte Kantonsgebiet zuständig und deckt sowohl Miet- als auch Pachtstreitigkeiten ab. Im Stadtkanton gibt es nur eine einzige Anlaufstelle — kurze Wege, aber hohe Auslastung.
Spezielle Kündigungstermine
Basel-Stadt kennt besondere ortsübliche Kündigungstermine, die vom Standardtermin 31. Dezember abweichen. Vermieter und Mieter müssen die Basler Kündigungspraxis beachten — ein Verstoss kann zur Anfechtbarkeit der Kündigung führen.
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Basler Mietmarkt
Wichtigste Gemeinden
Offizielle Kontakte
Referenzstellen in Basel-Stadt
Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel — 061 267 85 21
Mietstreitigkeiten, gesamtes Kantonsgebiet
Amt für Wohnraum
Basel
Wohnraumschutz und WRFG-Bewilligungen
Mieterverband Basel
Basel
Mietervertretung
HEV Basel-Stadt
Basel
Eigentümervertretung
PFPDT / EDÖB
edoeb.admin.ch
Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)