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Kanton Genf

Mietbewerbungsformular
nach Genfer Recht

Erstellen Sie kostenlos ein Mietbewerbungsformular, konform mit dem LDTR und dem Genfer Recht. Personalisierbar, als PDF herunterladbar, ohne Registrierung.

Leerstandsquote 0,34 % — die tiefste der SchweizLDTR (1983) — strenge MietpreisbegrenzungKüche zählt als Zimmer (einzigartig in der Schweiz)

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Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, passen Sie die Felder an und laden Sie ein druckfertiges PDF herunter.

Vereinfachter Austausch

Kantonsrechtskonform

Papier oder online

Inhalt des Formulars

Was das Formular enthält

01

Stufe 1 — Bewerbung

Wird von allen Bewerbern verlangt

Identität5 Felder
Berufliche Situation3 Felder
Finanzielle Situation4 Felder
Nutzung der Wohnung3 Felder
Referenzen (fakultativ)3 Felder
Datenschutz2 Felder
Total20 Felder

02

Stufe 2 — Vorauswahl

Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber

Kopie Ausweis (Identitätskarte oder Bewilligung)
3 letzte Lohnabrechnungen
Original-Betreibungsauszug
Kontaktierte Referenzen (Vermieter / Arbeitgeber)

Vor Vertragsunterzeichnung

Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend

Quelle: LDTR, EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274

Rechtsrahmen

Was man in Genf fragen darf und was nicht

Zulässig

10
4Identität

Name, Vorname, Geburtsdatum

Grunddaten zur Identifikation

Adresse, Telefon, E-Mail

Kontaktdaten

Aufenthaltsbewilligung + Ablauf

Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen

Nationalität: Schweizer oder Ausländer

Kein genaues Land — die Bewilligung genügt

4Solvenz

Beruf und Arbeitgeber

Nur für Vertragsunterzeichner

Betreibungsauszug

Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.

Verlustscheine

Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)

Hängige Betreibungen

Ja / Nein

2Wohnung

Anzahl Bewohner

Relevant für die Wohnungsgrösse

Familienwohnung (Art. 266m OR)

Bestimmt das Familienrecht

Verboten

9
Zivilstand

Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)

Genaue Nationalität (Land)

Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig

Aktuelle Miethöhe

Ausdrücklich verboten

Einkommen der Nicht-Unterzeichner

Nicht relevant für das Finanzrisiko

Konfession / Religion

Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage

Strafregisterauszug

Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage

Steuererklärung

Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation

Ausweis (Bewerbungsphase)

Erst bei Vertragsabschluss zulässig

Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)

Nur für ausgewählte Bewerber

Quellen: LDTR, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025

Besonderheiten

Was in Genf besonders ist

01

LDTR — strenge Mietpreisbegrenzung

Das Gesetz über Abbrüche, Umbauten und Renovierungen (LDTR, 1983) begrenzt die Miete nach Bauarbeiten bei bestehenden Wohnungen. Eigentümer können die Miete nach Renovierung nicht frei erhöhen, was den Genfer Markt durch seine Preisstarrheit einzigartig in der Schweiz macht.

02

Küche zählt als Zimmer

Genf ist der einzige Schweizer Kanton, in dem die Küche als vollwertiges Zimmer gezählt wird. Eine 3-Zimmer-Wohnung in Genf entspricht daher einer 3,5-Zimmer-Wohnung in anderen Kantonen. Diese Besonderheit beeinflusst direkt die Miete pro m² und den interkantonalen Vergleich.

03

Verriegelung von 13,7 Jahren

Die durchschnittliche Belegungsdauer einer Wohnung in Genf beträgt 13,7 Jahre — die längste der Schweiz. Diese extreme Verriegelung reduziert die Fluktuation drastisch und verschärft den Mangel, wodurch jede Neuvermietung ein seltenes und ultra-kompetitives Ereignis wird.

04

Subventionierte Wohnungen

Genf verfügt über einen bedeutenden Bestand an subventionierten Wohnungen (HBM, HLM, HM). Die Vergabekriterien sind streng und werden vom kantonalen Wohnungsamt verwaltet. Das Bewerbungsformular für diese Wohnungen folgt spezifischen Regeln, die sich vom freien Markt unterscheiden.

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Mietmarkt

Genfer Mietmarkt

Kantonale Leerstandsquote0,34 %
Durchschnittliche Belegungsdauer13,7 Jahre
Medianmiete kantonalCHF 5’537/Mt.
EinschätzungExtremer Mangel — angespanntester Markt der Schweiz
TendenzStrukturell blockierter Markt

Wichtigste Gemeinden

Genf (203’900)Carouge (23’200)Vernier (36’500)Lancy (33’800)Meyrin (27’400)

Offizielle Kontakte

Referenzstellen in Genf

CCBL (Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtstreitigkeiten)

Genf

Mietstreitigkeiten — obligatorische Instanz vor Gericht

Kantonales Wohnungsamt

ge.ch/logement

Subventionierte Wohnungen, LDTR, Mietkontrolle

ASLOCA Genf

Genf

Mietervertretung

CGI (Genfer Immobilienkammer)

Genf

Eigentümervertretung

PFPDT / EDÖB

edoeb.admin.ch

Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)