Mietbewerbungsformular
nach Genfer Recht
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
Papier oder online
Vereinfachter Austausch
Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
Papier oder online
Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: LDTR, EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274
Rechtsrahmen
Was man in Genf fragen darf und was nicht
Zulässig
104Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
4Solvenz
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
2Wohnung
Anzahl Bewohner
Relevant für die Wohnungsgrösse
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
Verboten
9Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Aktuelle Miethöhe
Ausdrücklich verboten
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Quellen: LDTR, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025
Besonderheiten
Was in Genf besonders ist
LDTR — strenge Mietpreisbegrenzung
Das Gesetz über Abbrüche, Umbauten und Renovierungen (LDTR, 1983) begrenzt die Miete nach Bauarbeiten bei bestehenden Wohnungen. Eigentümer können die Miete nach Renovierung nicht frei erhöhen, was den Genfer Markt durch seine Preisstarrheit einzigartig in der Schweiz macht.
Küche zählt als Zimmer
Genf ist der einzige Schweizer Kanton, in dem die Küche als vollwertiges Zimmer gezählt wird. Eine 3-Zimmer-Wohnung in Genf entspricht daher einer 3,5-Zimmer-Wohnung in anderen Kantonen. Diese Besonderheit beeinflusst direkt die Miete pro m² und den interkantonalen Vergleich.
Verriegelung von 13,7 Jahren
Die durchschnittliche Belegungsdauer einer Wohnung in Genf beträgt 13,7 Jahre — die längste der Schweiz. Diese extreme Verriegelung reduziert die Fluktuation drastisch und verschärft den Mangel, wodurch jede Neuvermietung ein seltenes und ultra-kompetitives Ereignis wird.
Subventionierte Wohnungen
Genf verfügt über einen bedeutenden Bestand an subventionierten Wohnungen (HBM, HLM, HM). Die Vergabekriterien sind streng und werden vom kantonalen Wohnungsamt verwaltet. Das Bewerbungsformular für diese Wohnungen folgt spezifischen Regeln, die sich vom freien Markt unterscheiden.
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Mietstreitigkeiten — obligatorische Instanz vor Gericht
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ge.ch/logement
Subventionierte Wohnungen, LDTR, Mietkontrolle
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Genf
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PFPDT / EDÖB
edoeb.admin.ch
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