Bewerbungsformular
nach Luzerner Recht
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
Papier oder online
Vereinfachter Austausch
Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
Papier oder online
Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: OR Art. 253–274, EGZGB + SRL 899, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025
Rechtsrahmen
Was man in Luzern fragen darf und was nicht
Zulässig
154Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
5Solvenz
Jahreseinkommen nach Kategorien
Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
3Wohnung
Anzahl Bewohner
Kündigung durch früheren Vermieter
Mit Begründung
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
2Lebensweise
Haustiere
Bei Hausordnung relevant
Musikinstrumente
Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)
1Referenzen
Früherer Vermieter / Arbeitgeber
Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich
Verboten
13Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Heimatort
Diskriminierungspotenzial
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Aktuelle Miethöhe
Bundesrechtlich unzulässig (Überprüfung Anfangsmiete)
Aktuelle Mietdauer
Verboten
Leasing / Lohnabtretungen
Unvollständige Information
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Versicherung durch Verwaltung auferlegt
Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)
Quellen: OR Art. 253–274, EGZGB + SRL 899, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025
Besonderheiten
Was in Luzern besonders ist
Initiative « Fair von Anfang an »
Luzern hat 2021 als einer der ersten Deutschschweizer Kantone ein Pflichtformular für Mietbewerbungen eingeführt, gestützt auf die Volksinitiative « Fair von Anfang an ». Die Rechtsgrundlage (EGZGB + SRL 899) geht über das Bundesrecht hinaus und verpflichtet Vermieter, nur die zulässigen Daten zu erheben.
Zentralisierte Behörde
Der Kanton Luzern kennt eine einzige zentrale Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht (Bahnhofstrasse 22, 6002 Luzern). Im Gegensatz zu Kantonen mit Bezirksschlichtungsstellen ist die Anlaufstelle für das gesamte Kantonsgebiet dieselbe.
LUSTAT als Referenz
Luzern stützt sich auf LUSTAT (Statistik Luzern) für die offizielle Leerstandserhebung. Die LUSTAT-Daten bilden die Grundlage für die Beurteilung der Wohnungsmarktsituation und die Anwendung der Formularpflicht.
Keine Vorabgenehmigung
Anders als in gewissen Westschweizer Kantonen kennt Luzern kein System der behördlichen Vorabgenehmigung von Mietbewerbungsformularen. Die Verantwortung liegt beim Vermieter, ein konformes Formular zu verwenden — Verstösse werden erst im Streitfall geprüft.
Heute
Papierformulare erneut eingeben
Dokumente per E-Mail verstreut
Keine Bewerbungsverfolgung
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Dokumente zentralisiert und geprüft
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Kostenlos — keine Karte erforderlich
Mietmarkt
Luzerner Mietmarkt
Wichtigste Gemeinden
Offizielle Kontakte
Referenzstellen in Luzern
Schlichtungsbehörde Miete und Pacht
Bahnhofstrasse 22, 6002 Luzern — 041 228 58 36
Mietstreitigkeiten, gesamtes Kantonsgebiet
LUSTAT Statistik Luzern
Luzern
Offizielle Leerstandserhebung
Mieterverband Luzern
Luzern
Mietervertretung
HEV Luzern
Luzern
Eigentümervertretung
PFPDT / EDÖB
edoeb.admin.ch
Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)