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Kanton Luzern

Bewerbungsformular
nach Luzerner Recht

Erstellen Sie kostenlos ein Mietbewerbungsformular, konform mit dem Luzerner Recht. Personalisierbar, als PDF herunterladbar, ohne Registrierung.

Leerstandsquote 0,92 % — angespannter MarktPflichtformular seit 01.11.2021 (Initiative « Fair von Anfang an »)EGZGB + SRL 899 — stärker als OR allein

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Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, passen Sie die Felder an und laden Sie ein druckfertiges PDF herunter.

Vereinfachter Austausch

Kantonsrechtskonform

Papier oder online

Inhalt des Formulars

Was das Formular enthält

01

Stufe 1 — Bewerbung

Wird von allen Bewerbern verlangt

Identität5 Felder
Berufliche Situation3 Felder
Finanzielle Situation4 Felder
Nutzung der Wohnung3 Felder
Referenzen (fakultativ)3 Felder
Datenschutz2 Felder
Total20 Felder

02

Stufe 2 — Vorauswahl

Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber

Kopie Ausweis (Identitätskarte oder Bewilligung)
3 letzte Lohnabrechnungen
Original-Betreibungsauszug
Kontaktierte Referenzen (Vermieter / Arbeitgeber)

Vor Vertragsunterzeichnung

Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend

Quelle: OR Art. 253–274, EGZGB + SRL 899, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025

Rechtsrahmen

Was man in Luzern fragen darf und was nicht

Zulässig

15
4Identität

Name, Vorname, Geburtsdatum

Grunddaten zur Identifikation

Adresse, Telefon, E-Mail

Kontaktdaten

Aufenthaltsbewilligung + Ablauf

Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen

Nationalität: Schweizer oder Ausländer

Kein genaues Land — die Bewilligung genügt

5Solvenz

Jahreseinkommen nach Kategorien

Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag

Beruf und Arbeitgeber

Nur für Vertragsunterzeichner

Betreibungsauszug

Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.

Verlustscheine

Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)

Hängige Betreibungen

Ja / Nein

3Wohnung

Anzahl Bewohner

Kündigung durch früheren Vermieter

Mit Begründung

Familienwohnung (Art. 266m OR)

Bestimmt das Familienrecht

2Lebensweise

Haustiere

Bei Hausordnung relevant

Musikinstrumente

Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)

1Referenzen

Früherer Vermieter / Arbeitgeber

Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich

Verboten

13
Zivilstand

Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)

Konfession / Religion

Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage

Genaue Nationalität (Land)

Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig

Heimatort

Diskriminierungspotenzial

Einkommen der Nicht-Unterzeichner

Nicht relevant für das Finanzrisiko

Aktuelle Miethöhe

Bundesrechtlich unzulässig (Überprüfung Anfangsmiete)

Aktuelle Mietdauer

Verboten

Leasing / Lohnabtretungen

Unvollständige Information

Ausweis (Bewerbungsphase)

Erst bei Vertragsabschluss zulässig

Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)

Nur für ausgewählte Bewerber

Steuererklärung

Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation

Strafregisterauszug

Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage

Versicherung durch Verwaltung auferlegt

Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)

Quellen: OR Art. 253–274, EGZGB + SRL 899, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025

Besonderheiten

Was in Luzern besonders ist

01

Initiative « Fair von Anfang an »

Luzern hat 2021 als einer der ersten Deutschschweizer Kantone ein Pflichtformular für Mietbewerbungen eingeführt, gestützt auf die Volksinitiative « Fair von Anfang an ». Die Rechtsgrundlage (EGZGB + SRL 899) geht über das Bundesrecht hinaus und verpflichtet Vermieter, nur die zulässigen Daten zu erheben.

02

Zentralisierte Behörde

Der Kanton Luzern kennt eine einzige zentrale Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht (Bahnhofstrasse 22, 6002 Luzern). Im Gegensatz zu Kantonen mit Bezirksschlichtungsstellen ist die Anlaufstelle für das gesamte Kantonsgebiet dieselbe.

03

LUSTAT als Referenz

Luzern stützt sich auf LUSTAT (Statistik Luzern) für die offizielle Leerstandserhebung. Die LUSTAT-Daten bilden die Grundlage für die Beurteilung der Wohnungsmarktsituation und die Anwendung der Formularpflicht.

04

Keine Vorabgenehmigung

Anders als in gewissen Westschweizer Kantonen kennt Luzern kein System der behördlichen Vorabgenehmigung von Mietbewerbungsformularen. Die Verantwortung liegt beim Vermieter, ein konformes Formular zu verwenden — Verstösse werden erst im Streitfall geprüft.

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Mietmarkt

Luzerner Mietmarkt

Kantonale Leerstandsquote0,92 %
Mangelschwelle (Bundesrecht)1,5 %
EinschätzungAngespannter Markt — Pflichtformular gilt
TendenzZunehmende Anspannung (Zuwanderung + knappe Bautätigkeit)

Wichtigste Gemeinden

Luzern (86’234)Emmen (31’500)Kriens (28’200)Horw (14’800)Ebikon (13’600)

Offizielle Kontakte

Referenzstellen in Luzern

Schlichtungsbehörde Miete und Pacht

Bahnhofstrasse 22, 6002 Luzern — 041 228 58 36

Mietstreitigkeiten, gesamtes Kantonsgebiet

LUSTAT Statistik Luzern

Luzern

Offizielle Leerstandserhebung

Mieterverband Luzern

Luzern

Mietervertretung

HEV Luzern

Luzern

Eigentümervertretung

PFPDT / EDÖB

edoeb.admin.ch

Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)