Mietbewerbungsformular konform
mit dem Neuenburger Recht
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
Papier oder online
Vereinfachter Austausch
Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
Papier oder online
Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: LI-CO Art. 4, EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274
Rechtsrahmen
Was man in Neuenburg fragen darf und was nicht
Zulässig
154Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
5Solvenz
Jahreseinkommen nach Kategorien
Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
3Wohnung
Anzahl Bewohner
Kündigung durch früheren Vermieter
Mit Begründung
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
2Lebensweise
Haustiere
Bei Hausordnung relevant
Musikinstrumente
Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)
1Referenzen
Früherer Vermieter / Arbeitgeber
Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich
Verboten
13Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Heimatort
Diskriminierungspotenzial
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Aktuelle Miethöhe
Ausdrücklich verboten (JAAC 68.153)
Aktuelle Mietdauer
Verboten
Leasing / Lohnabtretungen
Unvollständige Information
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Versicherung durch Verwaltung auferlegt
Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)
Quellen: LI-CO Art. 4, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025, JAAC 68.153
Besonderheiten
Was in Neuenburg besonders ist
Nur regionale Formularpflicht — einzigartig in der Romandie
Neuenburg ist der einzige Westschweizer Kanton, in dem das amtliche Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses nicht im gesamten Gebiet obligatorisch ist. LI-CO Art. 4 schreibt es nur in den Bezirken Littoral und Val-de-Ruz vor, wo die Leerstandsquote tief ist (0,9 %). Die Neuenburger Berge (3,6 %) sind davon befreit.
Strukturelle Spaltung Oben-Unten
Der Kanton weist eine ausgeprägte geografische Spaltung zwischen dem Littoral (Neuenburg, Hauterive) und den Bergen (La Chaux-de-Fonds, Le Locle) auf. Der Mietunterschied beträgt bis zu 30 % zwischen diesen beiden Regionen, was zwei Mietmärkte mit grundlegend unterschiedlicher Dynamik schafft.
30 % Mietunterschied
Die kantonale Medianmiete beträgt CHF 2’229/Mt., doch dieser Durchschnitt verbirgt eine duale Realität: Das Littoral weist eine Leerstandsquote von 0,9 % (akuter Mangel) auf, während die Berge 3,6 % (Überkapazität) erreichen. Diese Divergenz beeinflusst direkt die Formularpflicht.
Uhrenindustrie und Mietmarkt
Die im Neuenburger Jura konzentrierte Uhrenindustrie erzeugt Wirtschaftszyklen, die den Mietmarkt direkt beeinflussen. Kontraktionsphasen der Uhrenbranche führen zu steigenden Leerstandsquoten im Oberen Kantonsteil und verstärken die Kluft zum Littoral.
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Referenzstellen in Neuenburg
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La Chaux-de-Fonds
Mietstreitigkeiten, Bezirk Berge
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Neuenburg
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Neuenburg
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PFPDT / EDÖB
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