Mietbewerbungsformular
Kanton Wallis
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
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Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
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Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274
Rechtsrahmen
Was man im Wallis fragen darf und was nicht
Zulässig
154Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
5Solvenz
Jahreseinkommen nach Kategorien
Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
3Wohnung
Anzahl Bewohner
Kündigung durch früheren Vermieter
Mit Begründung
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
2Lebensweise
Haustiere
Bei Hausordnung relevant
Musikinstrumente
Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)
1Referenzen
Früherer Vermieter / Arbeitgeber
Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich
Verboten
13Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Heimatort
Diskriminierungspotenzial
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Aktuelle Miethöhe
Ausdrücklich verboten (JAAC 68.153)
Aktuelle Mietdauer
Verboten
Leasing / Lohnabtretungen
Unvollständige Information
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Versicherung durch Verwaltung auferlegt
Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)
Quellen: OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025, JAAC 68.153
Besonderheiten
Was im Wallis besonders ist
Kein amtliches Formular vorgeschrieben
Anders als in Genf, Waadt oder Freiburg ist der Walliser Vermieter nicht verpflichtet, die Miete des Vormieters auf einem amtlichen Formular mitzuteilen. Die kantonale Leerstandsquote (1,18 % per 01.06.2025) liegt über der Mangelschwelle von 1,5 % — die Pflicht greift nicht.
Rahmenvertrag (CCR)
Seit Juli 2020 ist der CCR im Wallis nicht mehr automatisch verbindlich. Er gilt nur, wenn Ihr Mietvertrag ihn ausdrücklich einbezieht. Prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Unterschrift.
Einzige Schlichtungsbehörde
Eine einzige Behörde für den ganzen Kanton: SICT, Avenue du Midi 7, 1950 Sitten — 027 606 73 09. Kostenlos, obligatorisch vor jeder gerichtlichen Klage in Mietsachen.
Zweisprachiger Kanton FR/DE
Die 7 französischsprachigen und die 5 deutschsprachigen Bezirke folgen demselben eidgenössischen Rechtsrahmen. Mitteilungen und Mietvertrag müssen in der Sprache des Mieters verfasst sein.
Heute
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Mietmarkt
Walliser Mietmarkt
Lokale Märkte
Offizielle Kontakte
Referenzstellen im Wallis
Kantonale Schlichtungsbehörde
ccc-ksb@admin.vs.ch — 027 606 73 09
Mietstreitigkeiten, amtliche Formulare
SICT
sict-conc@admin.vs.ch — Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Elektronische Schlichtung
ASLOCA Wallis
Sitten
Mietervertretung
CIV (Walliser Immobilienkammer)
Av. de la Gare 52, Martinach
Eigentümervertretung
USPI Wallis
Mietvertragsformulare
PFPDT / EDÖB
edoeb.admin.ch
Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)