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Wallis / Valais

Mietbewerbungsformular
Kanton Wallis

Erstellen Sie kostenlos ein Mietbewerbungsformular, konform mit dem Walliser Recht. Personalisierbar, als PDF herunterladbar, ohne Registrierung.

Leerstandsquote 1,2 % — angespannter MarktKonform mit nDSG (Sept. 2023)Zweisprachiger Kanton FR / DE

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Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, passen Sie die Felder an und laden Sie ein druckfertiges PDF herunter.

Vereinfachter Austausch

Kantonsrechtskonform

Papier oder online

Inhalt des Formulars

Was das Formular enthält

01

Stufe 1 — Bewerbung

Wird von allen Bewerbern verlangt

Identität5 Felder
Berufliche Situation3 Felder
Finanzielle Situation4 Felder
Nutzung der Wohnung3 Felder
Referenzen (fakultativ)3 Felder
Datenschutz2 Felder
Total20 Felder

02

Stufe 2 — Vorauswahl

Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber

Kopie Ausweis (Identitätskarte oder Bewilligung)
3 letzte Lohnabrechnungen
Original-Betreibungsauszug
Kontaktierte Referenzen (Vermieter / Arbeitgeber)

Vor Vertragsunterzeichnung

Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend

Quelle: EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274

Rechtsrahmen

Was man im Wallis fragen darf und was nicht

Zulässig

15
4Identität

Name, Vorname, Geburtsdatum

Grunddaten zur Identifikation

Adresse, Telefon, E-Mail

Kontaktdaten

Aufenthaltsbewilligung + Ablauf

Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen

Nationalität: Schweizer oder Ausländer

Kein genaues Land — die Bewilligung genügt

5Solvenz

Jahreseinkommen nach Kategorien

Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag

Beruf und Arbeitgeber

Nur für Vertragsunterzeichner

Betreibungsauszug

Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.

Verlustscheine

Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)

Hängige Betreibungen

Ja / Nein

3Wohnung

Anzahl Bewohner

Kündigung durch früheren Vermieter

Mit Begründung

Familienwohnung (Art. 266m OR)

Bestimmt das Familienrecht

2Lebensweise

Haustiere

Bei Hausordnung relevant

Musikinstrumente

Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)

1Referenzen

Früherer Vermieter / Arbeitgeber

Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich

Verboten

13
Zivilstand

Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)

Konfession / Religion

Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage

Genaue Nationalität (Land)

Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig

Heimatort

Diskriminierungspotenzial

Einkommen der Nicht-Unterzeichner

Nicht relevant für das Finanzrisiko

Aktuelle Miethöhe

Ausdrücklich verboten (JAAC 68.153)

Aktuelle Mietdauer

Verboten

Leasing / Lohnabtretungen

Unvollständige Information

Ausweis (Bewerbungsphase)

Erst bei Vertragsabschluss zulässig

Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)

Nur für ausgewählte Bewerber

Steuererklärung

Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation

Strafregisterauszug

Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage

Versicherung durch Verwaltung auferlegt

Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)

Quellen: OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025, JAAC 68.153

Besonderheiten

Was im Wallis besonders ist

01

Kein amtliches Formular vorgeschrieben

Anders als in Genf, Waadt oder Freiburg ist der Walliser Vermieter nicht verpflichtet, die Miete des Vormieters auf einem amtlichen Formular mitzuteilen. Die kantonale Leerstandsquote (1,18 % per 01.06.2025) liegt über der Mangelschwelle von 1,5 % — die Pflicht greift nicht.

02

Rahmenvertrag (CCR)

Seit Juli 2020 ist der CCR im Wallis nicht mehr automatisch verbindlich. Er gilt nur, wenn Ihr Mietvertrag ihn ausdrücklich einbezieht. Prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Unterschrift.

03

Einzige Schlichtungsbehörde

Eine einzige Behörde für den ganzen Kanton: SICT, Avenue du Midi 7, 1950 Sitten — 027 606 73 09. Kostenlos, obligatorisch vor jeder gerichtlichen Klage in Mietsachen.

04

Zweisprachiger Kanton FR/DE

Die 7 französischsprachigen und die 5 deutschsprachigen Bezirke folgen demselben eidgenössischen Rechtsrahmen. Mitteilungen und Mietvertrag müssen in der Sprache des Mieters verfasst sein.

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Mietmarkt

Walliser Mietmarkt

Kantonale Leerstandsquote1,18 % (01.06.2025)
Mangelschwelle1,5 %
EinschätzungAusgeglichener Markt — leichte Anspannung
Durchschnittsmiete 3,5 Zi. SittenCHF 1’360–1’780/Mt.
Durchschnittsmiete 3,5 Zi. SidersCHF 1’200–1’500/Mt.
Durchschnittsmiete 3,5 Zi. MartinachCHF 1’350–1’800/Mt.
Durchschnittsmiete 3,5 Zi. MontheyCHF 1’400–1’700/Mt.

Lokale Märkte

SittenSidersMartinachMontheyVispBrig

Offizielle Kontakte

Referenzstellen im Wallis

Kantonale Schlichtungsbehörde

ccc-ksb@admin.vs.ch — 027 606 73 09

Mietstreitigkeiten, amtliche Formulare

SICT

sict-conc@admin.vs.ch — Av. du Midi 7, 1950 Sitten

Elektronische Schlichtung

ASLOCA Wallis

Sitten

Mietervertretung

CIV (Walliser Immobilienkammer)

Av. de la Gare 52, Martinach

Eigentümervertretung

USPI Wallis

Mietvertragsformulare

PFPDT / EDÖB

edoeb.admin.ch

Datenschutz (Merkblatt 15.07.2025)