Mietbewerbungsformular
nach Waadtländer Recht
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
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Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
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Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung (obligatorisch Art. 5 RULV) · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: RULV, EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274
Rechtsrahmen
Was man im Kanton Waadt fragen darf und was nicht
Zulässig
134Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
5Solvenz
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
Haftpflichtversicherung obligatorisch (Art. 5 RULV)
Vermieter darf Versicherungsnachweis verlangen
3Wohnung
Anzahl Bewohner
Relevant für die Wohnungsgrösse
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
Haustiere
Bei Hausordnung relevant
1Referenzen
Früherer Vermieter / Arbeitgeber
Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich
Verboten
10Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Heimatort
Diskriminierungspotenzial
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Aktuelle Miethöhe
Ausdrücklich verboten
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Quellen: RULV, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025
Besonderheiten
Was im Kanton Waadt besonders ist
RULV — kantonale Verbindlichkeit
Die Verordnung über die Bedingungen der Nutzung von Mietwohnungen (RULV) hat im Kanton Waadt verbindliche Kraft. Sie regelt das Auswahlverfahren für Mieter streng und auferlegt den Vermietern spezifische Pflichten, insbesondere die Verwendung eines Standardformulars.
Haftpflichtversicherung obligatorisch (Art. 5 RULV)
Waadt ist einer der wenigen Kantone, in denen die private Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (Art. 5 RULV). Der Vermieter darf vor Vertragsunterzeichnung einen Versicherungsnachweis verlangen. Diese Pflicht schützt sowohl Mieter als auch Eigentümer.
9 von 10 Bezirken in Mangelzone
Mit einer kantonalen Leerstandsquote von 0,89 % sind 9 von 10 Waadtländer Bezirken als Mangelzone eingestuft. Nur der Bezirk Aigle ist davon ausgenommen. Das amtliche Bewerbungsformular ist daher in nahezu dem gesamten Kanton obligatorisch.
Druck vom Arc lémanique
Die Nähe zu Genf und die Dynamik des Arc lémanique üben einen ständigen Druck auf den Waadtländer Mietmarkt aus. Die Bezirke Nyon, Morges und Lausanne sind besonders betroffen, mit Mieten unter den höchsten der Westschweiz nach Genf.
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Zuständige Behörde für Mietangelegenheiten — variiert nach Bezirk
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Lausanne
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Lausanne
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