Bewerbungsformular nach
Zürcher Recht
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Vereinfachter Austausch
Kantonsrechtskonform
Papier oder online
Vereinfachter Austausch
Ein klares Formular für Vermieter und Bewerber.
Kantonsrechtskonform
Angepasst an den Kanton Wallis. nDSG-konform.
Papier oder online
Alles kommt am selben Ort an.
Inhalt des Formulars
Was das Formular enthält
01
Stufe 1 — Bewerbung
Wird von allen Bewerbern verlangt
02
Stufe 2 — Vorauswahl
Nur für in Stufe 1 ausgewählte Bewerber
Vor Vertragsunterzeichnung
Bankverbindung · Nachweis Haftpflichtversicherung · Gesetzlicher Vertreter falls zutreffend
Quelle: EG ZGB §229b, EDÖB-Merkblatt vom 15.07.2025, nDSG Art. 5-6, OR Art. 253-274
Rechtsrahmen
Was man in Zürich fragen darf und was nicht
Zulässig
154Identität
Name, Vorname, Geburtsdatum
Grunddaten zur Identifikation
Adresse, Telefon, E-Mail
Kontaktdaten
Aufenthaltsbewilligung + Ablauf
Dauer der Bewilligung kann Mietdauer beeinflussen
Nationalität: Schweizer oder Ausländer
Kein genaues Land — die Bewilligung genügt
5Solvenz
Jahreseinkommen nach Kategorien
Empfohlene Obergrenze CHF 150’000, kein genauer Betrag
Beruf und Arbeitgeber
Nur für Vertragsunterzeichner
Betreibungsauszug
Kopie ab Bewerbung zulässig. Original in Phase 2.
Verlustscheine
Beschränkt auf die letzten 5 Jahre (SchKG)
Hängige Betreibungen
Ja / Nein
3Wohnung
Anzahl Bewohner
Kündigung durch früheren Vermieter
Mit Begründung
Familienwohnung (Art. 266m OR)
Bestimmt das Familienrecht
2Lebensweise
Haustiere
Bei Hausordnung relevant
Musikinstrumente
Nur wenn objektiv notwendig (Schallisolierung)
1Referenzen
Früherer Vermieter / Arbeitgeber
Ausdrückliche Zustimmung im Formular erforderlich
Verboten
13Zivilstand
Kann sexuelle Orientierung offenbaren (sensible Daten)
Konfession / Religion
Sensible Daten, keine Rechtsgrundlage
Genaue Nationalität (Land)
Diskriminierungspotenzial — nur Bewilligung zulässig
Heimatort
Diskriminierungspotenzial
Einkommen der Nicht-Unterzeichner
Nicht relevant für das Finanzrisiko
Aktuelle Miethöhe
Ausdrücklich verboten (JAAC 68.153)
Aktuelle Mietdauer
Verboten
Leasing / Lohnabtretungen
Unvollständige Information
Ausweis (Bewerbungsphase)
Erst bei Vertragsabschluss zulässig
Lohnabrechnungen (Bewerbungsphase)
Nur für ausgewählte Bewerber
Steuererklärung
Unverhältnismässig — offenbart Vermögen und Gesamtsituation
Strafregisterauszug
Sensible Daten nDSG Art. 5 — keine Rechtsgrundlage
Versicherung durch Verwaltung auferlegt
Nichtig (Art. 254 OR — Koppelungsgeschäft)
Quellen: EG ZGB §229b, OR Art. 253–274, nDSG Art. 5-6, EDÖB-Merkblatt 15.07.2025, JAAC 68.153
Besonderheiten
Was in Zürich besonders ist
Amtliches Formular im gesamten Kanton obligatorisch
Zürich war 2013 einer der ersten Kantone, die ein amtliches Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses im gesamten Kantonsgebiet vorschrieben (EG ZGB §229b). Seit dem 01.10.2025 gilt eine neue Formularversion. Bei Nichtverwendung kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen anfechten — ein erhebliches Prozessrisiko.
Hohes Prozessrisiko — 26 % aller Schlichtungsverfahren
Der Kanton Zürich konzentriert rund 26 % aller mietrechtlichen Schlichtungsverfahren der Schweiz. Die Kombination aus hoher Bevölkerungsdichte, niedrigem Leerstand (0,48 %) und gut informierten Mietern führt zu einer überdurchschnittlichen Anfechtungsquote.
Spezialisiertes Mietgericht
Zürich verfügt über ein eigenes Mietgericht — das einzige spezialisierte Gericht dieser Art in der Schweiz. Es behandelt ausschliesslich mietrechtliche Streitigkeiten und setzt hohe Standards bei der Formulareinhaltung.
12 Schlichtungsbehörden nach Bezirk
Jeder der 12 Bezirke des Kantons hat eine eigene Schlichtungsbehörde. Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Standort der Liegenschaft, nicht nach dem Wohnsitz der Parteien. Diese dezentrale Struktur erfordert eine genaue Zuordnung.
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Referenzstellen in Zürich
12 Schlichtungsbehörden
Je eine pro Bezirk
Mietstreitigkeiten, Anfangsmietzins-Anfechtung
Mietgericht Zürich
Spezialisiertes Gericht
Mietrechtliche Streitigkeiten (einzigartig in der Schweiz)
Mieterverband Zürich (MV)
Zürich
Mietervertretung
HEV Kanton Zürich
Zürich
Hauseigentümerverband
SVIT Zürich
Zürich
Verband der Immobilienwirtschaft
PFPDT / EDÖB
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